Bestattungsarten

Erdbestattung

Eine der traditionsreichsten Bestattungsarten ist die Erdbestattung.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland legen eine Friedhofpflicht fest, weiterhin muss eine Erdbestattung in einem Sarg erfolgen.
Angehörige können zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab wählen. Nur in wenigen Gemeinden ist eine anonyme Erdbestattung möglich.
Beim Wahlgrab haben Sie die Möglichkeit den Ort, die Lage und die Größe des Grabes auf dem Friedhof auszusuchen. Nach Ablauf der Ruhezeit kann ein Wahlgrab verlängert werden und auch weitere Bestattungen in diesem Grab erfolgen.

Das Reihengrab hingegen kann nicht verlängert werden. Sie als Angehörige können nicht aussuchen, wo der Verstorbene bestattet werden soll. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstelle wieder an die Gemeinde zurück. Hinterbliebene haben also nicht die Möglichkeiten eines Wahlgrabes, allerdings fällt das Reihengrab günstiger aus.

Die Mindestruhezeit wird lokal festgelegt und hängt von der Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friedhofes ab, sie dauert aber mindestens 20 Jahre. Innerhalb der Ruhezeit darf ein Grab nicht neu belegt werden.

Beispiel für eine Erdbestattung:

Erdbestattung bei dem Bestattungshaus Schenk in Erfurt

Feuerbestattung

Für die Feuerbestattung besteht wie auch bei der Erdbestattung eine Sargpflicht. Verstorbene müssen in einem Sarg gebettet im Krematorium verbrannt werden. Die Asche wird anschließend in eine Urne gefüllt. Auch bei der Feuerbestattung haben Angehörige die Möglichkeit die Asche in einem Wahl- oder Reihengrab zu bestatten. Bei Wahl- und Reihengrab haben Angehörige die gleichen Möglichkeiten wie bei einer Erdbestattung. Die Trauerfeier kann sowohl vor als auch nach der Einäscherung stattfinden.

Mit dem Erwerb eines Wahlgrabes haben sie auch das Grabnutzungsrecht. Sie entscheiden über weitere Beisetzungen innerhalb der Ruhezeit.
Zusätzlich bestehen die Möglichkeiten die Asche im Kolumbarium aufzubewahren oder in Gemeinschaftsgräber zu überführen. Ein Kolumbarium ist eine Urnenwand mit Kammern für die Urnen oder eine Urnennische, die durch eine Steinplatte verschlossen wird und auf denen Namen und andere Daten der Verstorbenen zu sehen sind, wie auch auf üblichen Grabsteinen. Es muss oder kann keine Grabpflege betrieben werden.
Die Asche kann auch in einem Anonymen Grab bestattet werden. Nur selten kann sie in einem Erdbestattungsgrab zugebettet werden. Schließlich können sich Angehörige für eine Baumbestattung entscheiden. Dabei wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes bestattet. Sollte der Verstorbene in seinem Testament ausdrücklich eine Seebestattung gewünscht haben, wird die Asche dem Meer übergeben. Hinterbliebene können der Beisetzung beiwohnen.

Die Einäscherung ist in den meisten Fällen die Vorraussetzung für Alternativen, die über die üblichen Bestattungsformen gehen.
Entscheiden sich Angehörige für ein anonymes Grab, dürfen sie in den meisten Städten nicht der Beisetzung beiwohnen. So bleibt die Bestattungsstelle tatsächlich unbekannt. Andere Städte und Gemeinden erlauben es allerdings Trauergästen dabei zu sein und haben einen Ort, an dem den Verstorbenen gedacht werden kann und Menschen Blumen niederlegen können. Eine anonyme Bestattung sollte gründlich überdacht werden, da sie nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann.

Beispiel für eine Feuer-/Urnenbestattung:

Feuerbestattung bei dem Bestattungshaus Schenk in Erfurt

Wir beraten Sie gern, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Bestattung in Erfurt - Beratung